Löschungsbewilligung

Benötigen Sie eine Zweitschrift einer Löschungsbewilligung eines zu Gunsten der WestLB bzw. ihrer Vorgängerinstitute eingetragenen Grundpfandrechts, wenden Sie sich bitte im Fall

1. Grundpfandrecht mit der Gläubigerbezeichnung WestLB oder Vorgängerinstitute [wie Rheinische Girozentrale und Provinzialbank oder Landesbank für Westfalen (Girozentrale)]

per E-Mail an die NRW.BANK (info@nrwbank.de) Bitte nennen Sie im Betreff das Aktenzeichen: 102-86130-PO.

2. Grundpfandrecht mit der Gläubigerbezeichnung WestLB (Landesbausparkasse)
an die LBS Landesbausparkasse NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster.