Zusätzliche Berichterstattung
Verpflichtungserklärung
Nachstehend finden Sie die Verpflichtungserklärung der Portigon AG (vormals WestLB AG) nach § 10 Abs. 2 Nr. 9 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in Verbindung mit § 2 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.